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Beurkundungen

Beurkundungen in Kindersachen

Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind befugt, nachfolgende Beurkundungen entsprechend §  59 SGB VIII vorzunehmen:

  • Anerkennung der Vaterschaft mit den notwendigen entsprechenden Zustimmungen
  • Sorgeerklärungen von Mutter und Vater eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Unterhaltsverpflichtungen eines unterhaltsverpflichteten Elternteiles, sofern das unterhaltsberechtigte Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet hat
  • Bei Adoptionen die Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines Kindes
  • Die Voraussetzungen zur Beurkundung besprechen Sie mit dem jeweiligen Urkundsbeamten. Die Beurkundungen erfolgen nach Terminvergabe. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes:

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Buchstabe A - Q

Frau Martina Hoffmann Tel 06331 809 118 m.hoffmann@lksuedwestpfalz.de

Buchstabe R - Z

Herr Andreas Ullrich Tel 06331 809290 a.ullrich@lksuedwestpfalz.de