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Aufnahme unbegleitet geflüchteter Kinder aus der Ukraine im eigenen Haushalt (Gastfamilien)

Aufnahme unbegleitet geflüchteter Kinder aus der Ukraine im eigenen Haushalt (Gastfamilien)

Wenn die Bereitschaft besteht, ein geflüchtetes Kind vorübergehend im eigenen Haushalt aufzunehmen, werden interessierte Familien durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes in einem standardisierten Berwerberverfahren überprüft.

Für die Bewerbung werden neben Ihren Kontaktdaten folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Eine schriftliche Darstellung über Ihre Motivation, die Zusammensetzung Ihrer Familie und eine kurze Beschreibung Ihrer Wohnverhältnisse. Zudem teilen Sie uns bitte mit, welche Altersgruppe Sie sich vorstellen könnten aufzunehmen, welches Geschlecht und ggf. wie viele Kinder. Auch Bedenken und ausschließende Faktoren sollten Sie unbedingt benennen.
  • Lebensläufe aller volljährigen Haushaltsmitglieder
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis aller volljährigen Haushaltsmitglieder (erhältlich bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung)
  • Ebenfalls von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern wird ein hausärztliches Attest benötigt, in dem bestätigt wird, dass Sie frei sind von ansteckenden, psychischen und Suchterkrankungen. Der Hausarzt sollte ausdrücklich bestätigen, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Aufnahme eines Kindes erkennbar sind.

Diese Unterlagen senden Sie bitte an:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

-Jugendamt/ Pflegekinderdienst-

Unterer Sommerwaldweg 40 – 42

66953 Pirmasens

 

Bei Rückfragen: 06331/ 809 -196, -211, -561, -110, oder per Mail an: jugend@lksuedwestpfalz.de

 

Wenn wir Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine benötigen und eine Aufnahme in Ihrem Haushalt in Betracht käme, würden wir uns bei Ihnen melden, um Sie persönlich kennen zu lernen.

Wir bedanken uns im Voraus für ihr Engagement!

Das Jugendamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz ist ausschließlich für aufnahmewillige Familien/Bewerber zuständig, die im Landkreis Südwestpfalz leben und auch gemeldet sind.

Wohnen Sie in den Städten Pirmasens, Zweibrücken oder einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Stadt- bzw. Kreisjugendamt.