Neue Regelungen nicht voll funktionsfähige Waffen
Auch Bürger, die bislang mit der Waffenbehörde nicht in Kontakt treten mussten, können von den am 01.09.2020 in Kraft tretenden Änderungen betroffen sein. Sie betrifft insbesondere Besitzer von deaktivierten Waffen und Salutwaffen.
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