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Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Südwestpfalz in der Restriktionszone

Regelungen und Dokumente

Für den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen aus dieser Zone gelten besondere Vorgaben. Tierhalter sind daher aufgerufen, sich über die geltenden Regelungen zu informieren. Die Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. Zu beachten ist, dass die Tiere zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden müssen. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz stellt die entsprechenden Formulare und Informationen auf ihrer Internetseite zur Verfügung: https://www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/downloads/veterinaerwesen-tierschutz/ .

Die wirksamste Maßnahme, um Tiere zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern, ist immer noch eine Impfung. Sie ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen und bezuschusst, ebenso die Anwendung von Insektiziden.

 

Informationen und Kontakt

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM): mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt .

Zudem können sich Tierhalter an das Veterinäramt der Kreisverwaltung wenden: Telefon 06331 809-465 und -355, E-Mail veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de.

 

Hintergrund: Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine ansteckende, jedoch nicht auf den Menschen übertragbare Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer – insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – betrifft. Überträger sind blutsaugende Mücken (Gnitzen). Symptome der Blauzungenkrankheit sind Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schädigungen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge, was das Atmen erschwert, sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen.