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Geflügelpest: Weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln bestätigt 

 

Bei den bestätigten Fällen handelt es sich um die drei Verdachtsfälle, über die die Kreisverwaltung am 30. Oktober informiert hatte. Bei einer weiteren Verdachtsprobe steht das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts noch aus. Insgesamt gibt es damit bislang vier bestätigte Fälle von Geflügelgrippe bei Kranichen in der Südwestpfalz. 

Weiterhin gilt: Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz für ihren Zuständigkeitsbereich – also den Landkreis Südwestpfalz sowie die Städte Pirmasens und Zweibrücken  – eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese schreibt eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor, zudem ist die Ausrichtung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art untersagt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung gilt seit 4. November bis zur schriftlichen Aufhebung durch die Kreisverwaltung. 

Das Risiko für Ausbrüche der Vogelpest in Geflügelhaltungen sowie für neue Fälle unter Wildvögeln in Deutschland ist weiterhin hoch. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und gefährdete Tiere bestmöglich zu schützen.   

Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind zudem unter Telefon 06331/809-259 (zwischen 6.30 und 20 Uhr, auch am Wochenende) möglich. Das Veterinäramt geht diesen Meldungen nach. Dafür braucht es 

•         Name und Erreichbarkeit der meldenden Person

•         den genauen Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten

•         Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel. 

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. 

Alle Informationen auf einen Blick

Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Internetseite www.lksuedwestpfalz.de eine Unterseite „Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)“ angelegt. Sie ist direkt über die Startseite zu finden und listet alle wichtigen Infos rund um das Thema auf, etwa Fragen und Antworten, Ansprechpartner, Merkblätter und Formulare. 

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit bei den Tieren. 

Was sollten Halter von Hausgeflügel wie Hühner beachten?

Die Übertragung der Krankheit erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung und Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen wie Werkzeug, Schuhsohlen und Reifen, kann das Virus überleben. Besonders gefährdet sind Geflügelhaltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie. 

Weitere Schutzmaßnahmen:

•         Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen

•         Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern

•         Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser füllen, kein Oberflächenwasser verwenden

•         Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern

•         Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen

•         Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften

•         Regelmäßige Nagerbekämpfung

•         Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge

•         Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern 

Was tun bei Verdachtsfällen in Hausgeflügelbeständen?

Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das Veterinäramt zu informieren, per E-Mail an vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche (wie etwa die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Nicht erst, wenn vermehrt Todesfälle auftauchen, sondern beispielsweise bereits, wenn die Legeleistung deutlich nachlässt. 

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen. Dennoch sollten die gängigen Hygieneregeln eingehalten werden. 

Geflügelhaltungen registrieren

Sollten Halter ihre Geflügelhaltung im Landkreis Südwestpfalz sowie in den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken noch nicht beim Veterinäramt der Kreisverwaltung registriert haben, sind sie aufgerufen, das schnellstmöglich nachzuholen. Das gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit handelt. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung finden Halter in der Rubrik Downloads - Veterinärwesen und Landwirtschaft - Tierschutz und Tiergesundheit das entsprechende Formular und weitere hilfreiche Informationen.