Wer noch keinen Freischaltcode hat oder ihn nicht mehr findet, sollte umgehend beim jeweiligen Schulsekretariat nachfragen. Nur so ist gewährleistet, dass man sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraums online anmelden kann.
Die Freischaltung und Anmeldung alleine löst allerdings noch keine Bestellung aus. Diese muss man danach in einem zweiten Schritt vornehmen. Von daher wird empfohlen, darauf zu achten, ob die Bestellung tatsächlich erfolgt ist. Hilfreich ist dabei, auf den Eingang einer Bestätigungs-E-Mail zu achten.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe). Wer erfolgreich einen Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) gestellt hat, muss sich nicht im Online-Portal anmelden. Mit dem Bewilligungsbescheid ist man direkt zur Ausleihe angemeldet und muss nichts weiter tun.
Erziehungsberechtigte müssen jährlich neu entscheiden, ob sie an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen wollen. Diese Anmeldung bezieht sich immer nur auf ein Schuljahr. Sind Schülerinnen bereits im Besitz entgeltlich ausgeliehener Bücher, die für das folgende Schuljahr weiterhin gebraucht werden, müssen sie sich erneut anmelden. Werden Bücher ohne erneute Anmeldung weitergenutzt, entspricht das einer nicht fristgerechten Rückgabe, was eine Schadenersatzforderung auslöst.
Auch wenn über einen möglichen Schulwechsel oder die Versetzung eines Kindes noch nicht entschieden ist, wird die Anmeldung im Portal empfohlen.
Wer Fragen hat oder Hilfe beim Anmelden benötigt, kann sich an das Schulreferat der Kreisverwaltung Südwestpfalz wenden, E-Mail schulbuchausleihe@lksuedwestpfalz.de, Telefon 06331 809-548, -549 und -318.