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Standsicherheit von Bauwerken möglicherweise gefährdet: Hinweise für Eigentümer 

Das für Bauen, Wohnen, Baurecht und Bautechnik zuständige rheinland-pfälzische Finanzministerium empfiehlt, Gebäude und insbesondere Dachkonstruktionen überprüfen zu lassen, in denen diese Träger verbaut wurden. Laut Ministerium hat ein Gutachten ergeben, dass der Einsturz in Kassel „sehr wahrscheinlich vom Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe ausgegangen ist. Als eine wesentliche Ursache wurde die mangelhafte Ausführung (Klebefugendicke, Klebstoffauftrag) – vermutlich in Kombination mit einem ungeeigneten Verfahren zum Aufbringen des Anpressdrucks – identifiziert.“

Das Finanzministerium informiert auf seiner Internetseite fm.rlp.de ausführlich: unter Themen – Baurecht und Bautechnik – Bauvorschriften – Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben mit Klick auf „Hinweis zu Wolff-Holzstegträgern mit harnstoffverklebte Generalkeilzinkenverbindungen“.

Wer als Eigentümer im Landkreis Südwestpfalz (möglicherweise) betroffen ist, sollte Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz aufnehmen, E-Mail bauen@lksuedwestpfalz.de.