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Ab Januar Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Südwestpfalz

Die Einführung geschieht in zwei Schritten. Der erste erfolgt zum 1. Januar. Ab dem Jahreswechsel können neu zugewiesene Asylbewerber im Landkreis die Bezahlkarte nutzen. Sie haben bereits eine solche Karte von der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten, auf die die zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen dann Geld buchen können. Die Verbandsgemeindeverwaltungen verwalten ab Januar die Bezahlkarten, können Überweisungen freigeben oder beispielsweise die Karten sperren, wenn sie verloren gegangen sind.

Der zweite Schritt der Einführung erfolgt im ersten Quartal 2026, zeitgleich für alle sieben Verbandsgemeinden im Landkreis. Dann erhalten jene Asylbewerber Bezahlkarten, die schon länger im Landkreis wohnen. Die Karten ähneln herkömmlichen EC-Karten. Überweisungen ins Ausland sind damit jedoch nicht möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungen den hier lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zugutekommen und nicht an Dritte fließen.

Kreisweit beziehen derzeit rund 460 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese liegen monatlich zwischen 309 und 455 Euro (vom Kleinkind bis zum Erwachsenen). Entsprechend den landesweiten Empfehlungen können im Landkreis Südwestpfalz davon monatlich 130 Euro als Bargeld abgehoben werden. Für weitere Haushaltsangehörige erhöht sich der Bargeldbetrag um jeweils 50 Euro pro Person.