Zur Förderung der Dorferneuerung gewährt das Land Rheinland-Pfalz auch im Landkreis Südwestpfalz in ländlich geprägten Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern private Bauvorhaben durch Zuschüsse, sofern die Gemeinden über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügen.
Das Förderprogramm unterstützt Bürger bei der Sanierung und Umnutzung von privaten Bausubstanzen und dient vorrangig der Wiederherstellung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne zu erwirken. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bautradition sichtbar machen.
Die förderfähigen Maßnahmen, zum Beispiel bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude, sowie die maximale Förderhöhe können der Verwaltungsvorschrift Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf) entnommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die entsprechenden Anträge können über die Orts- und Verbandgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung eingereicht werden.
Bei Fragen rund um das Thema Dorferneuerung steht Ihnen Frau Schmittner, Telefon: 06331 809 285, E-Mail: k.schmittner@lksuedwestpfalz.de gerne zur Verfügung.