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Unentgeltliche Schulbuchausleihe im Schuljahr 2023/24

Antrag unbedingt bis spätestens 15. März stellen

An der Schulbuchausleihe teilnehmen können grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 eine allgemeinbildende Schule, eine Fachoberschule an einer Realschule plus oder an der Berufsbildenden Schule, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule oder die Höhere Berufsfachschule besuchen.

Die Schulbuchausleihe für die Grundschulen – mit Ausnahme der Schule in Vinningen – wird von den Verbandsgemeinden abgewickelt. Für folgende Schulen organisiert dagegen die Kreisverwaltung die Schulbuchausleihe:

  • Grund- und Realschule plus in Vinningen
  • Realschule plus in Dahn
  • Realschule plus in Hauenstein
  • Realschule plus in Rodalben
  • Integrierte Gesamtschule in Contwig
  • Integrierte Gesamtschule in Thaleischweiler-Fröschen
  • Integrierte Gesamtschule in Waldfischbach-Burgalben
  • Otfried-von-Weißenburg-Gymnasium in Dahn
  • Berufsbildende Schule in Rodalben

 

Es gibt zwei Arten der Schulbuchausleihe: unentgeltlich die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe gegen Gebühr.

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe wurden im Januar die entsprechenden Antragsformulare durch die Schulen verteilt. Zudem können von der Homepage www.lmf-online.de Formulare ausgedruckt werden. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2023 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Schulen eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ob der Antrag bewilligt wurde erfahren die Antragsteller in den entsprechenden Bescheiden, welche im Mai 2023 verschickt werden.

Für die Gewährung der Lernmittelfreiheit gelten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen bei Schülerinnen und Schülern, die im gemeinsamen Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

  • einem Kind 26.500 Euro
  • zwei Kindern 30.250 Euro
  • drei Kindern 34.000 € Euro

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um zusätzliche 3.750 Euro. Maßgebend ist dabei das Einkommen beider Elternteile.

Dagegen beträgt die Einkommensgrenze bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben bei

  • einem Kind 22.750 Euro
  • zwei Kindern 26.500 Euro
  • drei Kindern 30.250 Euro

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um zusätzliche 3.750 Euro.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit sollte daher nur gestellt werden, wenn das Einkommen die vorgenannten Einkommensgrenzen einhält. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist die Ausleihe gegen Gebühr möglich. Die Anmeldung dafür erfolgt über das Elternportal zwischen dem 26.05. und dem 26.06.2023. Die für eine Teilnahme erforderlichen Zugangsdaten werden durch die Schulen im Mai verteilt.

Rund um das Thema Schulbuchausleihe finden Interessierte unter www.lmf-online.rlp.de online allgemeine Informationen. Konkrete Fragen beantworten die Mitarbeitenden des Schulreferates bei der Kreisverwaltung per E-Mail unter schulen@lksuedwestpfalz.de oder unter 06331 809 549, 809 318, 809 165 oder 809 548 telefonisch.