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Ferienmonat August: Schülerbeförderung auf eigene Kosten

Informationen des VRN unter www.vrn.de 

Nähere Informationen des VRN hierzu können unter www.vrn.de entnommen werden.

Zum 01.05.2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Es berechtigt Inhaberinnen und Inhaber die Verkehrsmittel im Öffentlichen Personennahverkehr im gesamten Bundesgebiet zu nutzen. Für das laufende Schuljahr war zum Stichtag 01.05. das Umstellen der bisherigen VRN-Schülertickets auf das neue Deutschlandticket erforderlich. Diese umgestellten Tickets gelten noch bis zum 31.07.2023 und damit bis zum Ende des laufenden Schuljahres.

Am 04.09. beginnt das neue Schuljahr 2023/24. Die Tickets dafür werden ebenfalls in Form des Deutschlandtickets ab September vom Landkreis Südwestpfalz bereitgestellt. Als Schulwegkostenträger ist der Landkreis Südwestpfalz nach dem Schulgesetz verpflichtet, während der Schulzeit für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schule zu sorgen, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Diese Aufgabe wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt.

Vor der Einführung des Deutschlandtickets wurde nach den bis dahin gültigen Tarifbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern als günstigster Tarif jeweils eine Ausbildungs-Jahreskarte ausgegeben. Diese Jahreskarten waren nach den Tarifbestimmungen jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres gültig. Somit hat das VRN-Ticket bislang auch die Sommerferien abgedeckt.

Nach der bundesweiten Einführung des Deutschlandtickets wurde dieses auch in die Tarifstruktur des VRN als nun günstigste Tarifposition aufgenommen. Ausgestaltet ist das Deutschlandticket als Monatsticket. Der Monat August 2023 fällt in unserem Bundesland vollständig in die Sommerferien.

Wie auch bei den Städten Pirmasens und Zweibrücken darf, entgegen der bisherigen Möglichkeit beim Jahresticket, das Deutschlandticket im August somit nicht mehr kostenfrei durch den Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Deutschlandticket zu beschaffen und den Schülerinnen und Schülern für einen Monat ohne Schulbetrieb bereitzustellen, wäre eine freiwillige Leistung und Ausgabe. Unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten ist dies in der aktuellen Haushaltssituation des Landkreises nicht zulässig. Die Verwaltung bittet hierfür ausdrücklich um Verständnis.

Fragen hierzu beantwortet die Kreisverwaltung unter 06331 809 113 gerne telefonisch.