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Erhöhung des Schulbedarfs ab Kalenderjahr 2021

Ab dem Kalenderjahr 2021 erhöht sich dieser Betrag für das erste Schulhalbjahr um 3,00 Euro und für das zweite Schulhalbjahr um 1,50 Euro. Die Verwaltung verzichtet darauf einen Änderungsbescheid zu den bereits zum 01.02.2021 ausgesprochenen Bewilligungen zu erlassen, da der Aufwand im Verhältnis zum Erhöhungsbetrag ungerechtfertigt hoch ausfällt.

Die bisherigen Bescheide behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit und der angepasste Betrag in Höhe von 51,50 Euro wird mit den Leistungen für den Monat Februar 2021 ausgezahlt. Für Leistungen ab 01.08.2021 ergehen jeweils wieder eigene Bescheide.