newspapers-444447_960_720.jpg

Landkreis fördert Dorferneuerung

Untergrenze geförderter Investitionen

Dies betrifft

·         bauliche Maßnahmen zur Erneuerung älterer, orts- und landschaftsprägender Gebäude

·         Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter

·         bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens

·         die Schaffung von Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder die Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur

Förderziele sind orts- und landschaftstypische Bauformen sowie Strukturen zu erhalten und zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die örtliche Baukultur ist die Verwendung regional- und landschaftstypischer Materialien verpflichtend, um gefördert zu werden.

Die Höhe der Förderung ist einzelfallabhängig und innerhalb der Vorgaben nur ab einem Investitionsvolumen von mindestens 7.660 Euro möglich.

Bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40 – 42, 66953 Pirmasens gibt Frau Kylius unter 06331 809 285 telefonisch per E-Mail gerne weitere Informationen.