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Coronavirus: Kommunikation mit der Kreisverwaltung

Nach Möglichkeit per Telefon und E-Mail

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz weist alle BürgerInnen darauf hin, Anliegen zunächst per Telefon, Fax oder E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären. „Greifen Sie für die Klärung Ihres Anliegens auf unsere Informationsangebote im Internet zurück“ verweist Landrätin Dr. Susanne Ganster neben der eigenen Homepage auch auf bus.rlp.de, den Bürger und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz. „Dieses Portal bietet Ihnen Informationen rund um die Dienstleistungen des Landes und der rheinland-pfälzischen Kommunen.“ Soweit ein persönliches Vorsprechen nötig ist, muss ein Termin vereinbart werden. Falls der direkte Kontakt nicht bekannt sein sollte, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, die allgemeine Mailadresse kv@lksuedwestpfalz.de oder die Telefonzentrale unter 06331 809 0 im Kreishaus zu nutzen.

„Ich bitte Sie um Ihr Verständnis für diesen vorbeugenden Schritt und vertraue auf Ihre Solidarität und Ihre Hilfsbereitschaft. Unser oberstes Ziel derzeit ist, verantwortungsbewusst mit unserem Gesundheitssystem umzugehen. Es steht vor einer großen Herausforderung und soll möglichst nicht überstrapaziert werden. In dieser Lage sollte sich jeder Einzelne genau überlegen, welche sozialen Kontakte wirklich notwendig sind“, erläutert Landrätin Dr. Susanne Ganster den Hintergrund. „Derzeit oberste Priorität ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, um die Bevölkerung zu schützen und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren Besuch der Dienststelle an die Empfehlung des Robert Koch Institutes (RKI), einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.“

Auf diese Weise trägt jeder dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützt sich jeder selbst, andere BesucherInnen sowie die MitarbeiterInnen der Dienststelle. Kranke Personen oder Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollen auf keinen Fall die Dienststelle besuchen. Bei staatlicher Anordnung insbesondere durch die Justiz besteht, solange diese nicht aufgehoben wird, eine Verpflichtung zum Erscheinen.