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Esel im Wohngebiet

Auf Grund einer Anfrage hat die Kreisverwaltung überprüft, ob eine Tierhaltung in einem Mischgebiet mit Tendenz zum Wohngebiet in Hauenstein zulässig sei. 

Die Kreisverwaltung untersagt nicht grundsätzlich die Haltung von Eseln. In dem vorliegenden Fall handelt es sich dem Charakter nach um ein Wohngebiet. Dort ist die Haltung von Großtieren, wie beispielsweise Eseln grundsätzlich nicht erlaubt. Um die verschiedenen Interessen auszugleichen hat die Kreisverwaltung in einem Gespräch mit dem Esel-Halter diesem einen Kompromiss vorgeschlagen. Damit eröffnet sie ihm die Möglichkeit vorübergehend dort noch Esel zu halten.

Ob es eine dauerhafte Möglichkeit der Großtierhaltung gibt müsste durch die Ortsgemeinde in eigener Verantwortung geprüft werden. Die Ortsgemeinde entscheidet zunächst eigenständig, inwieweit sie Bedarf sieht, hier zu handeln. Als Aufsichtsbehörde kann die Kreisverwaltung immer nur innerhalb der geltenden Rechtslage entscheiden.