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Ergebnisse der Vorprüfung nach dem UVPG (Petersberg)

Bekanntgabe

des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 in der derzeit geltenden Fassung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG

Die Verbandsgemeindewerke Thaleischweiler-Wallhalben haben am 10.10.18 die wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Amphibienlaichgewässers in der Gemarkung Petersberg, Flurstück Nummer 262 beantragt.

Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Insbesondere entspricht das Vorhaben gerade dem Schutzzweck der Nass- und Feuchtwiese des betroffenen Biotopes „Petersberger Bachtal“ östlich Petersberg. Die Ansiedlung von feuchtigkeitsliebenden Tieren wird durch das Vorhaben begünstigt.

Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 28.01.2019
i. V. gez. Leiner