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Verfügung über die Rücknahme der Allgemeinverfügungen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen

Verfügung

über die Rücknahme der Allgemeinverfügungen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen, einer eingeschränkten Ausgangssperre und andere

aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

 Die von der Kreisverwaltung Südwestpfalz erlassenen Allgemeinverfügungen vom

13.03.2020 (Untersagung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 13.03.2020,

16.03.2020 (Entfall von Unterricht usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 16.03.2020,

17.03.2020 (Einschränkung Besuchsrechte Pflegeeinrichtungen usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 17.03.2020,

17.03.2020 (Untersagung Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 17.03.2020,

18.03.2020 (Schließung Bars usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 18.03.2020,

20.03.2020 (eingeschränkte Ausgangssperre), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 20.03.2020,

20.03.2020 (Schließung Gaststätten usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 20.03.2020,

20.03.2020 (Betretungsverbot Pflegeeinrichtungen usw.), veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises am 20.03.2020,

werden zurückgenommen. 

Begründung:

Im Hinblick auf die kontaktreduzierenden Maßnahmen auf Grund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz gilt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 unmittelbar.

Durch § 11 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 werden die bestehenden Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltung Südwestpfalz ersetzt und sind zurückzunehmen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kommt die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit dieser Verfügung nach.


Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 24.03.2020

gez. Dr. Susanne Ganster

(Landrätin)