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UVPG Vorprüfung Renaturierung Saarbrunnen

Bekanntgabe

des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) – UVPG -  gemäß § 5 Abs. 3 UVPG in der jeweils gültigen Fassung

Die Daniel-Theysohn-Stiftung, Ludwigswinkel, hat am 18.10.2024 die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Rückbau des Saarbrunnens und der Renaturierung des Quellbereiches in der Gemarkung Ludwigswinkel, beantragt.

Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben betrifft ein Natura 2000-Gebiet nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG, das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen sowie ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG.

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der betroffenen Schutzgebiete erheblich beeinträchtigen.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:

https://www.uvp-verbund.de/rp

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 14.08.2025

In Vertretung

gez. Seibel, Kreisbeigeordneter