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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG zur Zulässigkeit von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Saalstadt Wegfall der Durchführung eines Erörterungstermins

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 12 Abs. 1 i. V. m. §§ 14 und 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzte (9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 6 und 9 BImSchG  folgendes bekannt:

  1. In dem o.g. Verfahren zur Entscheidung über den Antrag der Boreas Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden, auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen und Standortzulässigkeit für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 162 mit einer Leistung von je 6 MW, einer Nabenhöhe von 119 m und Rotordurchmesser 162 m (Gesamthöhe 200 m) in der Gemarkung Saalstadt (Flurstücke Nrn. 2112 und 2566/1),
    entfällt die Durchführung eines Erörterungstermins.

  2. Die Entscheidung beruht auf  § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV. 

    Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das

    Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind.

    Während der Einwendungsfrist sind keine Einwendungen eingegangen.


3. Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter den Adressen: https://www.lksuedwestpfalz.de


Pirmasens, den 08.09.2025

Kreisverwaltung Südwestpfalz

In Vertretung

gez.

(Seibel)

Kreisbeigeordneter