newspapers-444447_960_720.jpg

Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung Gewerbegebiete – Auftragsbekanntmachung –

 Flächendeckender NGA-Breitbandausbau

im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung Gewerbegebiete

– Auftragsbekanntmachung –

(Konzessionsbekanntmachung)

____________________________________________________________

Fragen im Vorfeld

Art des Auftrags

Dienstleistungen

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)              Name und Adressen

Landkreis Südwestpfalz

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

NUTS-Code: DEB3K (Landkreis Südwestpfalz)

 

Kontaktstelle:

Herr Christian Mühlbauer

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Abteilung Zentrale Aufgaben und Schulen

Breitbandkoordination

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

Tel.: +49 6331 809-398

Fax: +49 6331 809-8398

E-Mail: c.muehlbauer@lksuedwestpfalz.de

 

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: 

https://www.lksuedwestpfalz.de/

I.2)              Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben: NEIN

I.3)              Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:

https://www.subreport.de/E23498484https://www.subreport.de/E23498484

 

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

- die oben genannte Kontaktstelle

 

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

- die oben genannte Kontaktstelle

 

I.4)              Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Lokalbehörde

I.5)              Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)             Umfang der Beschaffung

II.1.1)           Bezeichnung des Auftrags:

Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung Gewerbegebiete

II.1.2)   CPV-Code Hauptteil

64200000  -  Fernmeldedienste, 32571000-6

II.1.3)           Art des Auftrags

Dienstleistungen

Dienstleistungskategorie Nr.: 5 Telekommunikation

II.1.4)           Kurze Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 123 Gewerbebetriebe in 99 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im symmetrisch versorgt werden. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten. Um eine Erweiterung zur Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt.

Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

 

II.1.5)           Geschätzter Gesamtwert

Wert ohne MwSt.: 2 Mio. EURO

II.1.6)           Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2)             Beschreibung

II.2.2)          Weitere(r) CPV-Code(s)

NUTS-Code: DEB3K (Landkreis Südwestpfalz)

II.2.3)           Erfüllungsort

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Südwestpfalz.

II.2.4)           Beschreibung der Beschaffung

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 123 Gewerbebetriebe in 99 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im symmetrisch versorgt werden. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten. Um eine Erweiterung zur Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt.

Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

 

II.2.5)           Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

II.2.6)           Geschätzter Wert

Wert ohne MwSt.: keine Angaben

II.2.7)           Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten: 180 Monate

Dieser Auftrag kann verlängert werden: NEIN            

II.2.8)           Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Nein

II.2.9)           Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: NEIN

 

II.2.11)         Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.12)         Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: NEIN

II.2.13)         Zusätzliche Angaben

Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)            Teilnahmebedingungen

III.1.1)          Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

•     Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);

•     Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz;

•    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;

•    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;

•    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;       

•     Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;

•       Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz LTTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie

•     Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“

 

III.1.2)          Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.  

• Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.           

• Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

• Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.

• Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);

 

III.1.3)          Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Vorlage von mind. 3 Referenzprojekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;

• Vorlage von mind. 3 Referenzprojekten über den im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;

 

III.2)            Bedingungen für den Auftrag

III.2.1)          Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: NEIN

III.2.2)          Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

 

III.2.3)          Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: NEIN

 

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)            Beschreibung

IV.1.1)         Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): NEIN

IV.1.3)         Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: NEIN

IV.1.4)         Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.

IV.1.5)         Angaben zur Verhandlung (nur für Verhandlungsverfahren)

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen: JA

IV.1.6)         Angaben zur elektronischen Auktion

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: NEIN

IV.1.8)         Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: NEIN

IV.2)            Verwaltungsangaben

IV.2.1)         Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2)         Schlusstermin  für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 25.11.2021, 12.00 Uhr

IV.2.3)         Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag:

IV.2.4)         Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)         Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 6 Monate

IV.2.7)         Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)                Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: NEIN

VI.2)            Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3)            Zusätzliche Angaben

Siehe Bewerbungsbedingungen

 

VI.4)            Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)         Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

- Geschäftsstelle - Marion Görner

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Telefon: + 49 6131162234

Fax: +49 6131162113

E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

VI.4.2)         Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3)         Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.

 

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

•     der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;

•     Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;

•     Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.

 

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)         Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5)            Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

20.10.2021