Ergänzende Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 210 Pirmasens
zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Reduzierung der Zahl der erforderlichen
Unterstützungsunterschriften
Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der
Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten
Bedingungen auf ein Viertel reduziert.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie andere Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten) müssen von mindestens
50 Wahlberechtigten des Wahlkreises
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Kreiswahlvorschläge nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG).
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 03.02.2021, veröffentlicht in den Tageszeitungen „Die Rheinpfalz – Pirmasenser Rundschau“, „Die Rheinpfalz – Pfälzische Volkszeitung“, „Die Rheinpfalz – Zweibrücker Rundschau“, „Pfälzischer Merkur“ und „Pirmasenser Zeitung“ verwiesen.
Pirmasens, den 09.06.2021
Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 210 Pirmasens
gez. Dr. Susanne Ganster, Landrätin