working utensils.jpeg

ÖPNV

ÖPNV

ÖPNV - Jahresbericht nach Verordnung

Der Landkreis Südwestpfalz kommt seiner Verpflichtung als Aufgabenträger und zuständige Behörde zur Veröffentlichung eines Jahresberichts über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung 1370/2007 gemeinsam mit den übrigen ÖPNV-Aufgabenträgern im Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar durch Veröffentlichung eines gemeinsamen Gesamtberichtes des ZRN nach. Der Bericht kann unter folgender Internetadresse auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar abgerufen werden:

Gesamtberichts nach der VO 1370/2007 


Öffentlichkeitsbeteiligung 

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13.03.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24.04.2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich hier.