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KFZ-Zulassung

Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle

Führerscheinstelle

Auskunft zum Führerscheinantrag

Annahmezeiten der Führerscheinstelle

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen


Kfz-Zulassung

Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens

i-Kfz – internetbasierte Fahrzeugzulassung 

Beachten Sie dazu die weiteren Hinweise im Onlineportal

Hinweis: Nutzern mit Windows-XP-Rechnern oder installiertem .NET Framework unterhalb der Version 4.5.2 stehen die Anwendungen nicht zur Verfügung!

Vollmacht und SEPA-Mandat

Annahmezeiten  der Kfz.- Zulassungsbehörde

Montag Von 07:30 bis 15:00 Uhr

Dienstag Von 07:30 bis 15:00 Uhr

Mittwoch Von 07:30 bis 15:00 Uhr

Donnerstag Von 07:30 bis 16:30 Uhr

Freitag Von 07:30 bis 11:30 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Zulassungsvorgang

erforderliche Unterlagen*

*Vollmacht:Vollmacht (nur auszufüllen bei Zulassung durch einen Dritten)

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis ²

Zulassung eines EU-Neufahrzeuges

  • EWG-Übereinstimmungserklärung oder TÜV Gutachten
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges:

Fahrzeug ist noch innerhalb des Landkreises Südwestpfalz zugelassen

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis ²

Fahrzeug ist noch außerhalb des Landkreises Südwestpfalz zugelassen

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis ²
  • amtliche Kennzeichenschilder

Fahrzeug ist innerhalb des Landkreises Südwestpfalz außer Betrieb gesetzt

  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung II       
  • Abmeldebescheinigung (ausgestellt bis 30.09.2005)/ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis ²
  • amtliche Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)

Fahrzeug ist außerhalb des Landkreises Südwestpfalz außer Betrieb gesetzt

  •  Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung II
  • Abmeldebescheinigung (ausgestellt bis 30.09.2005) / Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis ²

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf gleichen Fahrzeughalter

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • Abmeldebescheinigung (ausgestellt bis 30.09.2005) / Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis ²
  • amtliche Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland

  • vorherige Abstimmung mit der Zulassungsstelle wird empfohlen (Tel. 06331/ 809-266)


Änderung der Halterdaten³
z.B. Anschriftenänderung nach Umzug innerhalb des Landkreises Südwestpfalz, Namensänderung nach Eheschließung etc.

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • Personalausweis ²

Änderung der Technikdaten
z.B.Eintragung einer Anhängerkupplung, einer geänderten Bereifung etc.

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • evtl. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen

Außerbetriebsetzung

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • amtliche Kennzeichenschilder

Kurzzeitkennzeichen

   

(Gültigkeit bis 5 Tage)
für Überführung oder Probefahrt

  Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen

  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis ²
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Kopie genügt jeweils)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung (Kopie genügt) -> Soweit keine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden kann, dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen technischen Prüfstelle im Landkreis Südwestpfalz durchgeführt werden
  • Sofern der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz nicht im Landkreis Südwestpfalz hat, ist zusätzlich ein Kaufvertrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass er ein Fahrzeug im Landkreis erworben hat

Weitere Informationen erhalten Sie unter 06331-809-266


* Anmerkungen:
² als notwendiger Identitätsnachweis werden auch ein gültiger Reisepass mit
einer aktuellen Meldebescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises anerkannt.
³ zur Änderung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung I nach einem Umzug innerhalb des Landkreises sind auch die Verbandsgemeindeverwaltungen befugt.
Der Fahrzeughalter kann also die Änderung der Adresse im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung I bei der Meldebehörde durchführen lassen.


Bei allen Zulassungsvorgängen ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen.
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss erteilt werden. Hierzu ist der Nachweis der Bankverbindung vorzulegen (z.B. Bankkarte, EC-Karte, Kontoauszug).

Bei Zulassungen durch einen Beauftragten sind eine schriftliche Vollmacht und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorzulegen.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder per Download (im Adobe .pdf-Format) erhältlich.


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