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E-Rechnung

Elektronische Rechnungen (E-Rechnung)

Gemäß dem E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP vom 03.06.2020) in Verbindung mit der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz – ERechVORP vom 22.12.2023) nimmt die Kreisverwaltung Südwestpfalz

elektronische Rechnungen im Datenaustauschstandard XRechnung über den

„Zentralen Rechnungseingang RLP“ (ZRE) an.

 

Die für die Übermittlung notwendige

Leitweg-Identifikationsnummer der Kreisverwaltung Südwestpfalz lautet:

073400000000-001-46

 

Die ausführlichen Informationen zur Übermittlung über den Zentralen Rechnungseingang RLP (ZRE), sowie weitere Informationen rund um das Thema E-Rechnung erhalten Sie auf den Seiten des zentralen E-Rechnungseingangs des Landes Rheinland-Pfalz:

https://e-rechnung.service.rlp.de

 

Ergänzende Hinweise:

  • Damit Rechnungen elektronisch über den „Zentralen Rechnungseingang RLP“ an uns versandt werden können, muss sich der Rechnungssteller über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) registrieren.
  • Die Übermittlung kann dann per E-Mail, Upload, Webformular oder Peppol erfolgen. Die detaillierten Vorgaben des Landes zur Übermittlung sind zwingend zu beachten. (siehe hier: https://e-rechnung.service.rlp.de)
  • Anhand der in der Rechnung enthaltenen Leitweg-ID wird die Rechnung der Kreisverwaltung Südwestpfalz zugeordnet. 
  • Sie erhalten eine automatisierte Meldung zum technischen Verarbeitungsstatus jeder Rechnung, die Sie über den Zentralen Rechnungseingang RLP an die Kreisverwaltung einreichen.
  • Eine reine PDF-Datei /PDF-Rechnung stellt KEINE E-Rechnung dar und wird daher vom ZRE nicht akzeptiert. (PDF-Dateien entsprechen nicht dem vorgegebenen Datenaustauschstandard „XRechnung“).

Für die Übermittlung von PDF-Rechnungen nutzen Sie bitte unsere zentrale E-Mail-Adresse: rechnungseingang@LKsuedwestpfalz.de