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Verlängerung Allgemeinverfügung Pflegeheime

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz erlässt für das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz folgende

Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung über zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe des Landkreises Südwestpfalz vom 23.03.2021 wird wie folgt geändert:

 

5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft.

 

Die Allgemeinverfügung vom 23.03.2021 kann unter 

https://www.lksuedwestpfalz.de/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachung/av-23-03-pflegeheime/

eingesehen werden. 

 

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 26.03.2021

 gez. Dr. Ganster

(Landrätin)