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Öffentliche Ausschreibung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Weselberg im Rahmen eines Repowerings als Ersatz für drei bestehende Altanlagen 

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Folgendes bekannt:

 

1.    Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 5-7 , 65195 Wiesbaden, hat bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/5,7 mit einer Leistung von je 5,7 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und Rotordurchmesser 163 m (Gesamthöhe 246 m) in der Gemarkung Weselberg beantragt.
Der Standort der geplanten Anlagen sind die Grundstücke in der Gemarkung Weselberg, Flur 0, Flurstück Nrn. 3350 und 3409 für die Windenergieanlage WEA 01 sowie die Flurstück Nrn. 2575, 2690 und 2734 für die Windenergieanlage WEA 02. Im Rahmen des Repowerings sollen drei bestehende Windenergieanlagen (Standorte: Flurst.Nr. 3322, Flurst.Nr. 2665 und Flurst.Nr. 2700 Gemarkung Weselberg) rückgebaut werden.

Von der Antragstellerin wurde gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt, die Genehmigung in einem förmlichen Verfahren gem. § 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu erteilen. Auf Antrag gem. § 7 Abs. 3 UVPG wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Für das Vorhaben besteht damit UVP-Pflicht. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.


2.    Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung ist nach den Bestimmungen der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) die Kreisverwaltung Südwestpfalz in Pirmasens als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

3.    Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen entnommen werden, die zu jedermanns Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Fragen zu dem Vorhaben können gerichtet werden an die Kreisverwaltung Südwestpfalz, Referat 71, Frau Böser, Zimmer Nr. E 105, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens.

Die Auslegung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BImSchG sowie § 10 der 9. BImSchV.

Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Antrags- und Planunterlagen einschließlich des zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegenden UVP-Berichts sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Empfehlungen liegen aus in der Zeit vom 18.10.2021 bis zum Ablauf des 17.11.2021 (Auslegungsfrist).

Die Auslegung erfolgt

·         bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Referat 71, Dienstzimmer E 105, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr). Wegen der Einhaltung der Vorgaben während der Corona-Pandemie, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter der Nummer 06331/809-223 (Frau Böser) erfolgen.

·         Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Verwaltungsgebäude, kleiner Sitzungssaal, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr).
Wegen der Einhaltung der Vorgaben während der Corona-Pandemie, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Eine Terminver-einbarung kann telefonisch unter der Nummer 06334/441-275 (Herr Eichert) erfolgen.

·         Im Internet im Zentralen UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp


4.    Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens einen Monat nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist, d.h. vom 18.10.2021 bis zum Ablauf des 17.12.2021 schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Referat 71, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, kv@lksuedwestpfalz.de, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, info@vgtw.de zu erheben. Die Einwendungen müssen also bis spätestens zum Ablauf des 17.12.2021 erhoben werden. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Die Einwendung muss den vollen Namen und die volle Anschrift des/der Einwenders/in tragen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).

5.    Die Einwendungen sind dem Antragsteller und den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, bekanntzugeben. Auf Verlangen des/der Einwenders/in soll dessen/deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 S. 3 der 9. BImSchV).

6.    Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Beim Erörterungstermin soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit gegeben werden, ihre Einwendungen zu erläutern.
Sollte aufgrund der Ermessensentscheidung der Kreisverwaltung Südwestpfalz nach § 10 Abs. 6 BImSchG die Durchführung eines Erörterungstermins erforderlich sein, wird dieser Termin auf den 08.02.2022, 10.00 Uhr, Dienstgebäude Kreisverwaltung, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG).

Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV öffentlich.

7.    Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG)

8.    Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 8 Satz 1 BImSchG).

9.    Diese Bekanntmachung ist auch ins Internet eingestellt unter den Adressen: https://www.lksuedwestpfalz.de sowie https://www.uvp-verbund.de/rp 


Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den

gez.: i.V. Seebach