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Bekanntmachung Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)

Bekanntmachung

Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

1.    Auslage des Haushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen zur Einsichtnahme

2.    Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf des Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Städtetages Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 1, 55116 Mainz, 1. OG, und in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3.OG, bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Haushalt aus.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist der Zutritt zu den Gebäuden nur nach Terminvereinbarung gestattet. Aus diesem Grunde bitten wir um vorherige Anmeldung, telefonisch unter 06131 / 28 6 44 – 0. In besonderen Fällen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen* für den KommZB unmittelbar. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie unter https://www.staedtetag-rlp.de/themen/soziales-jugend-familie-und-gesundheit/kommzb/ .

 

Einwohner können bis zum Ablauf des 18.06.2021 Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe U18 und der Kinder und Jugendhilfe erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den Städtetag Rheinland-Pfalz und den Landkreistag Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 1, 55116 Mainz.

 

Einladung zur konstituierenden Verbandsversammlung

Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes in der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe (KommZB) findet am Freitag, den 25.06.2021, 16 Uhr, in der Alten Lokhalle Mainz, Mombacher Str. 78-80, 55122 Mainz, statt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur eng begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Teilnahme der Öffentlichkeit kann nur unter Nachweis eines negativen Corona-Tests stattfinden, der zu Beginn der Sitzung noch nicht 24 Stunden alt sein darf oder mit Nachweis der doppelten Impfung, wobei die zweite Impfung 14 Tage zurückliegen muss oder dem Nachweis über die Gleichstellung mit diesen Personen nach Genesung. Zudem ist zum Zwecke der etwaigen Nachverfolgung von Kontakten die Angabe persönlicher Daten erforderlich; die Unterlagen werden, sofern sie nicht ans Gesundheitsamt herausgegeben werden müssen, nach Ablauf von 4 Wochen nach dem Tag der Datenerhebung vernichtet (§ 28a IfSG, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Bitte melden Sie sich per Email an EGHU18@staedtetag-rlp.de oder über Tel. 06131/28644-462 an, um an der Sitzung teilzunehmen.

 

Tagesordnung

A. Öffentlicher Teil

  1. Begrüßung
  2. Wahl des Versammlungsleiters
  3. Genehmigung der TO
  4. Bestimmung des Schriftführers
  5. Bericht über die bisherige Arbeit von Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. (LKT) und Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. (STT) und der Abteilung KommZB
  6. Frage an die Öffentlichkeit
  7. Wahl der Stimmzählkommission
  8. Verabschiedung der Geschäftsordnung des Zweckverbandes (Anlage)
  9. Wahl des Verbandsvorstehers
  10. Wahl des 1. Stellvertreters
  11. Wahl der Rechnungsprüfer
  12. Beschluss über Haushalt und HH-Plan mit Anlagen und Stellenplan
  13. Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld für Verbandsvorsteher und Stellvertreter und für Vertreter in der Verbandsversammlung
  14. Entscheidung über die Umlage für das HH-Jahr 2021
  15. Betriebsteilübergang von STT & LKT auf KommZB (Übernahme der Betriebsmittel und Verträge, sachlich und personell)
  16. Beitritt zum KAV, zur ZVK Darmstadt und zur VK Darmstadt
  17. Beauftragung der Pfälzischen Pensionsanstalt (ppa) Bad Dürkheim, LKT und Stadt Mainz mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten und -abrechnung
  18. Redaktionelle Anpassung der Verbandsordnung in § 5 Abs. 3 S. 1
  19. Sonstiges

B. Nichtöffentlicher Teil (Personalangelegenheiten)

Im Nachgang zur Sitzung wird eine Pressemitteilung erfolgen. Informationen stehen zudem unter https://www.staedtetag-rlp.de/themen/soziales-jugend-familie-und-gesundheit/kommzb/ zur Verfügung.

 

Mainz, den 18.05.2021

gez.                                                                                           gez.

Burkhard Müller                                                                    Michael Mätzig

Geschäftsführender Direktor                                                Geschäftsführender Direktor

Landkreistag Rheinland-Pfalz                                               Städtetag Rheinland-Pfalz