working utensils.jpeg

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (BREXIT) Aufenthaltsrechtliche Umsetzung

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (BREXIT)

Aufenthaltsrechtliche Umsetzung

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) ist am 31.01.2020 aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ausgetreten.

Nach dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde eine Übergangsphase vereinbart. Während der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich grundsätzlich wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt.

Britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen werden dementsprechend wie EU-Bürger und deren Angehörige behandelt.

Die Übergangsphase endet am 31.12.2020. Das Austrittsabkommen sieht allerdings einen weitgehenden „Bestandschutz“ für bislang Freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige vor, damit diese weiterhin in Deutschland leben und arbeiten können.

Um zu überprüfen ob Sie als britische/r Staatsangehörige/r und Ihre Familienangehörigen zu der o.g. Personengruppe gehören, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Hierzu übersenden wir Ihnen in den nächsten Tagen ein Schreiben um diese Angaben zu ermitteln.

Sollten Sie bisher melderechtlich nicht erfasst sein, holen Sie dieses bitte noch nach, da Sie evtl. sonst nicht zu dem o.g. begünstigten Personenkreis zugeordnet werden können.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.

 

LINKS:

 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-artikel.html

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/brexit-alte-version-1523734

 

https://europa.rlp.de/de/rlp-und-europa/brexit/