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Widerruf der Allgemeinverfügung vom 23.10.2020

Allgemeinverfügung

1.   Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Südwestpfalz zur Anordnung von notwendigen, weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Südwestpfalz vom 23.10.2020 wird gemäß § 22 S. 2 der 12. CoBeLVO widerrufen.

2.   Dieser Widerruf gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 4 VwVfG).

Begründung:

Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist(§ 1 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. § 49 VwVfG)

Durch die Zwölfte Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30.10.2020 (CoBeLVO) wurden nachträglich zum Erlass der landkreiseigenen Allgemeinverfügung landesweit geltende Regelungen getroffen.

Die o.g. Allgemeinverfügung wird durch die Zwölften Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30.10.2020, die weitergehende Schutzmaßnahmen als die Allgemeinverfügung enthält ersetzt. Somit ist die Allgemeinverfügung zu widerrufen.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.    schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, oder

2.    durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an lksuedwestpfalz@poststelle.rlp.de unter Beachtung der besonderen technischen Rahmenbedingungen, die im Internet unter www.lksuedwestpfalz.de unter Impressum aufgeführt sind,

erhoben werden.

 

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 2.11.2020

gez.

Dr. Ganster, Landrätin

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Fußnote:1

Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).