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Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2021 vom 25.06.2021

Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 25.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.    im Ergebnishaushalt                                                        2021

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                       2.090.634        Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                         1.939.050        Euro

--------------------------der Jahresüberschuss auf                      151.584         Euro

 

2.    im Finanzhaushalt                                                                2021

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf        289.094         Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                   0          Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                       151.584         Euro

--------------------------der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf                                                               -151.584        Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf                                                                  0         Euro.

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

                                                                                                                                 2021

                        zinslose Kredite auf                                                                          0          Euro

                        verzinste Kredite auf                                                                         0          Euro

                                                                                                                      ---------------------------

                        zusammen auf                                                                                  0          Euro.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für 2021 auf 0 Euro festgesetzt.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2021 auf 0 Euro.

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 500.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5 Verbandsumlage

Von den kommunalen Gebietskörperschaften als Mitglieder des Zweckverbandes wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die folgende Verbandsumlage je Einwohner erhoben:

·         Landkreise                                                                in Höhe von 0,34 € je Einwohner

·         Kreisfreie Städte                                                       in Höhe von 0,95 € je Einwohner

·         Große kreisangehörige Städte

mit eigenem Jugendamt                                           in Höhe von 0,04 € je Einwohner

 

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2018                                                 0          Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt                  0          Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt                  0          Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt      151.584           Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt      151.584           Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt      151.584           Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt      151.584           Euro

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn

·         im konsumtiven Bereich die Aufwendungen in der Gesamthöhe von 100.000 € und

·         im investiven Bereich die Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 50.000 €

überschritten sind.


§ 8 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Zweckverband zur Koordinierung der Eingliederungs-

und der Kinder- und Jugendhilfe Rheinland-Pfalz

Mainz, den 25.06.2021

gez.

Oberbürgermeister Michael Ebling

Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Prüfung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ergab, dass die Haushalts- und Finanzplanung des Zweckverbandes KommZB im Einklang mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft stehen. Genehmigungspflichte Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.  

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.11.2021 bis zum 16.11.2021 während der üblichen Dienstzeiten in den Räumlichkeiten des KommZB, Hindenburgstraße 32 in 55118 Mainz öffentlich aus. Corona bedingt bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06131/9264-46.

Es wird auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.    die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.    vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem KommZB unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mainz, den 25.06.2021

gez.

Oberbürgermeister Michael Ebling

Verbandsvorsteher


Bekanntmachung über die Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans 2022des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)

 

Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

1.    Auslage des Haushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen zur Einsichtnahme

2.    Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen.

Der Entwurf des Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Kommunalen Zweckverbandes (KommZB), Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3.OG, bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Haushalt aus.

Coronabedingt ist der Zutritt zu den Gebäuden nur nach Terminvereinbarung gestattet. Aus diesem Grunde bitten wir um vorherige Anmeldung, telefonisch unter 06131/9264-46.

 

Einwohner können bis zum Ablauf des 22.11.2021 Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe U18 und der Kinder und Jugendhilfe (KommZB) erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz.  

 

Einladung zur 2. Verbandsversammlung

Die zweite Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes in der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe (KommZB) findet am Dienstag, den 30.11.2021, 15:00 Uhr, in der Alten Lokhalle Mainz, Mombacher Str. 78-80, 55122 Mainz, statt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur eng begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Teilnahme der Öffentlichkeit folgt der 2G-Regel, d.h. nur geimpfte Personen mit Nachweis der doppelten Impfung, wobei die zweite Impfung 14 Tage zurückliegen muss, oder genesene Personen mit einem Nachweis über die Gleichstellung mit Geimpften, können an der Sitzung teilnehmen. Zudem ist zum Zwecke der etwaigen Nachverfolgung von Kontakten die Angabe persönlicher Daten erforderlich. Die Unterlagen werden, sofern sie nicht ans Gesundheitsamt herausgegeben werden müssen, nach Ablauf von 4 Wochen nach dem Tag der Datenerhebung vernichtet (§ 28a IfSG, Art.6 Abs.1 lit.c DSGVO). Alternativ besteht die Möglichkeit der Kontaktdatenerfassung über die Luca App. Bitte melden Sie sich per Email an info@kommzb.de oder über Tel.  06131/9264-46 an, um an der Sitzung teilzunehmen.

 

Tagesordnung

A. Öffentlicher Teil

  1. Begrüßung
  2. Mitteilung bzgl. Beschlussfähigkeit der Versammlung
  3. Wahl des Versammlungsleiters
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Bestimmung des Schriftführers
  6. Berichte über die Arbeit des KommZB in 2021
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Frage an die Öffentlichkeit
  9. Wahl der Stimmzählkommission
  10. Aussprache und Beschluss über Haushalt und HH-Plan mit Anlagen und Stellenplan
  11. Entscheidung über die Umlage für das Haushaltsjahr 2022
  12. Aussprache zur Änderung der Verbandsordnung
  13. Sonstiges

B. Nichtöffentlicher Teil (Personalangelegenheiten)

Im Nachgang zur Sitzung wird eine Pressemitteilung erfolgen, die dann unter www.kommzb.de zur Verfügung stehen wird.

Mainz, den 11.10.2021

gez.

Oberbürgermeister Michael Ebling

Verbandsvorsteher