Flächendeckender NGA-Breitbandausbau
im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung Gewerbegebiete
– Auftragsbekanntmachung –
(Konzessionsbekanntmachung)
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Fragen im Vorfeld
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Landkreis Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
NUTS-Code: DEB3K (Landkreis Südwestpfalz)
Kontaktstelle:
Herr Christian Mühlbauer
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abteilung Zentrale Aufgaben und Schulen
Breitbandkoordination
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Tel.: +49 6331 809-398
Fax: +49 6331 809-8398
E-Mail: c.muehlbauer@lksuedwestpfalz.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
https://www.lksuedwestpfalz.de/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben: NEIN
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.subreport.de/E23498484https://www.subreport.de/E23498484
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
- die oben genannte Kontaktstelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
- die oben genannte Kontaktstelle
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung Gewerbegebiete
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
64200000 - Fernmeldedienste, 32571000-6
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr.: 5 Telekommunikation
II.1.4) Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 123 Gewerbebetriebe in 99 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im symmetrisch versorgt werden. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten. Um eine Erweiterung zur Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt.
Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 Mio. EURO
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
NUTS-Code: DEB3K (Landkreis Südwestpfalz)
II.2.3) Erfüllungsort
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Südwestpfalz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 123 Gewerbebetriebe in 99 Adressen zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im symmetrisch versorgt werden. Optional ist der Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten anzubieten. Um eine Erweiterung zur Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt.
Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
II.2.6) Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: keine Angaben
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180 Monate
Dieser Auftrag kann verlängert werden: NEIN
II.2.8) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Nein
II.2.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: NEIN
II.2.11) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.12) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: NEIN
II.2.13) Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz LTTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
• Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
• Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
• Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
• Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Vorlage von mind. 3 Referenzprojekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Vorlage von mind. 3 Referenzprojekten über den im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: NEIN
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: NEIN
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): NEIN
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: NEIN
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung (nur für Verhandlungsverfahren)
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen: JA
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: NEIN
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: NEIN
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25.11.2021, 12.00 Uhr
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag:
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 6 Monate
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: NEIN
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Geschäftsstelle - Marion Görner
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: + 49 6131162234
Fax: +49 6131162113
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.10.2021