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Bekanntmachung Entwurf der Rechtsverordnung über das Naturdenkmal "Dicke Eiche im Osterwald"

Öffentliche Bekanntgabe

Der Landkreis Südwestpfalz beabsichtigt die in der Gemarkung Bottenbach, FlSt.-Nr. 2726/1, stehende Stiel-Eiche (Quercus robur) als Naturdenkmal auszuweisen.

Zu diesem Zweck soll gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 12 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) eine Rechtsverordnung erlassen werden.

Vor Erlass der Rechtsverordnung erhalten alle deren Belange berührt sein können gemäß § 12 Abs. 3 LNatSchG Gelegenheit, sich zu der geplanten Maßnahme zu äußern.

Anregungen und Einwände können bis zu 14 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstr., 66953 Pirmasens oder bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich oder auf elektronischem Wege vorgebracht werden.

Aufgrund der gegenwärtigen Pandemie und der nicht zu prognostizierenden Entwicklung der Covid-19-Situation ist die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift innerhalb der Erklärungsfrist ausgeschlossen.  Die Untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Abgabe elektronischer Erklärungen hin. Die Erklärungen können via E-Mail an umwelt@lksuedwestpfalz.de übermittelt werden.

Der Entwurf der Rechtsverordnung und die zugehörige Karte sind gemäß
§ 12 Abs. 3 LNatSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 S. 1 Nr. 14  PlanSiG auf folgenden Websites der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land und der Kreisverwaltung Südwestpfalz öffentlich einsehbar:

Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den
i. V. 

gez. Leiner
Ltd. Regierungsdirektor