Öffentliche Bekanntgabe
Der Landkreis Südwestpfalz beabsichtigt die in der Gemarkung Bottenbach, FlSt.-Nr. 2726/1, stehende Stiel-Eiche (Quercus robur) als Naturdenkmal auszuweisen.
Zu diesem Zweck soll gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 12 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) eine Rechtsverordnung erlassen werden.
Vor Erlass der Rechtsverordnung erhalten alle deren Belange berührt sein können gemäß § 12 Abs. 3 LNatSchG Gelegenheit, sich zu der geplanten Maßnahme zu äußern.
Anregungen und Einwände können bis zu 14 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstr., 66953 Pirmasens oder bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich oder auf elektronischem Wege vorgebracht werden.
Aufgrund der gegenwärtigen Pandemie und der nicht zu prognostizierenden Entwicklung der Covid-19-Situation ist die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift innerhalb der Erklärungsfrist ausgeschlossen. Die Untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Abgabe elektronischer Erklärungen hin. Die Erklärungen können via E-Mail an umwelt@lksuedwestpfalz.de übermittelt werden.
Der Entwurf der Rechtsverordnung und die zugehörige Karte sind gemäß
§ 12 Abs. 3 LNatSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 S. 1 Nr. 14 PlanSiG auf folgenden Websites der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land und der Kreisverwaltung Südwestpfalz öffentlich einsehbar:
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den
i. V.
gez. Leiner
Ltd. Regierungsdirektor