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Allgemeinverfügung: zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Allgemeinverfügung:

zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird deshalb folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1.      An allen Schulen im Land, damit auch im Landkreis Südwestpfalz, entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote.

2.     An allen Kindertageseinrichtungen im Land, damit auch im Landkreis Südwestpfalz, entfallen die regulären Betreuungsangebote.

3.      Einrichtungen nach Ziff. 1 und 2 haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu betreuen. Die Einrichtung einer Notversorgung richtet sich an:

·                Förderschulen sowie Kindertagesstätten mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist,

·                Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellen würde,

·                sonstige besondere Härtefälle.

Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck dieser Allgemeinverfügung nicht beeinträchtigt wird.

4.      Die Regelungen nach Ziff. 1 und 2 sind bis einschließlich 19. April 2020 befristet.

5.      Auf die Strafvorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird hingewiesen.

6.      Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können nach Terminvereinbarung beim Ordnungsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, Zimmer 001, eingesehen werden.

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Pirmasens, den 16.03.2020

gez. Dr. Susanne Ganster, Landrätin