Satzung vom 18.12.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 15.01.2018
In § 3 wird ein neuer Absatz 12 eingefügt:
(12) Für Grünabfälle, Baum- und Heckenschnitt gewerblicher Herkunft wird eine Gebühr erhoben.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 18.12.2019
gez. Dr. Ganster
Landrätin
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung oder auf Grund der Landkreisordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 18.12.2019
gez. Dr. Ganster
Landrätin